Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Trockenbau-, Innenausbau- und Sanierungsleistungen des Lindhorst Trockenbau & Innenausbau, Inhaber Stefan Lindhorst, Subbelrather Straße 214, 50823 Köln (nachfolgend „Auftragnehmer") gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Inhalt
§ 1Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Werkverträge zwischen dem Auftragnehmer und gewerblichen wie privaten Auftraggebern über Trockenbau-, Akustik-, Brandschutz-, Dämm- und Sanierungsleistungen sowie zugehörige Innenausbauarbeiten. Ergänzend gelten die Bestimmungen der VOB Teil B und Teil C in der jeweils gültigen Fassung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 2Angebot & Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend bis zur ausdrücklichen Auftragsannahme. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande. Mengen und Massen werden nach VOB/C aufgemessen, soweit keine Pauschalvereinbarung getroffen wurde.
Aufmaß-Termine werden vor Ort vereinbart. Bei wesentlichen Änderungen des Bauvorhabens nach Angebotsabgabe erfolgt eine Nachkalkulation.
§ 3Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot und dessen Anlagen. Eingeschlossen sind ausschließlich die dort genannten Arbeiten, Materialien und Hilfsleistungen. Nicht eingeschlossen sind insbesondere:
- Maler- und Tapezierarbeiten
- Elektro-, Sanitär- oder Heizungsinstallation
- Estrich- und Bodenbelagsarbeiten
- Baureinigung, Entsorgung über das übliche Maß hinaus
- Statische Berechnungen und Genehmigungen
§ 4Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt einen besenreinen, frostfreien Arbeitsraum mit Strom- und Wasseranschluss sowie eine ausreichend dimensionierte Materialzufuhr zur Verfügung. Er gewährt Zugang zur Baustelle während der vereinbarten Arbeitszeiten und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner.
Verdeckte Mängel des Bauwerks (z. B. Feuchte, statische Schwächen, unbekannte Versorgungsleitungen) sind nicht Risiko des Auftragnehmers. Entsprechende Nacharbeiten werden separat berechnet.
§ 5Vergütung & Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem schriftlichen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei größeren Bauvorhaben kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt verlangen (VOB/B § 16).
Schlussrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnpauschalen erhoben.
§ 6Ausführungsfristen
Vereinbarte Termine werden nach besten Kräften eingehalten. Verbindliche Fertigstellungstermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Bei Behinderungen durch Vorgewerke, höhere Gewalt, Lieferengpässe oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen.
§ 7Abnahme
Die Abnahme der Leistung erfolgt nach Fertigstellung gemeinsam vor Ort. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne Angabe wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Werden Teile der Leistung in Benutzung genommen, gelten diese als abgenommen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
§ 8Mängelhaftung & Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Bauleistungen 4 Jahre ab Abnahme (VOB/B § 13), bei Vereinbarung der BGB-Regelung 5 Jahre. Der Auftragnehmer beseitigt während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel, die auf eine fehlerhafte Ausführung zurückzuführen sind, unentgeltlich.
Ausgenommen sind Mängel infolge unsachgemäßer Nutzung, baulicher Veränderungen durch Dritte oder normaler Abnutzung. Schäden an Anschlussfugen aufgrund normaler Bauwerksbewegungen sind kein Mangel im Rechtssinn.
§ 9Haftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Die Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers deckt Sach- und Personenschäden im üblichen Umfang ab.
§ 10Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Köln. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.